Hörgeräte-Bezuschussung
Hörgeräte-Bezuschussung transparent erklärt
Als langjähriger Hörakustiker in Beuel berate ich Sie transparent: Kostenübernahme, Zuschuss bei Verlust, Anspruch auf neue Hörgeräte und die Abrechnung Ihrer Versorgung.
Faire, nachvollziehbare Preise – ohne Verkaufsdruck.

- 5,0 ★ Google-Bewertung
- Persönlich · Unabhängig · Kompetent
- Seit 2012 in Bonn-Beuel
- 6 Jahre Service und Nachsorge
Grundlagen
Wovon hängen die Kosten ab?
Der Preis ist keine feste Zahl, sondern hängt von einigen persönlichen Faktoren ab:
- HörverlustWie stark Ihr Gehör betroffen ist.
- Ein Ohr oder beideEin- oder beidseitige Versorgung.
- VersicherungGesetzlich oder privat versichert.
- Gewünschter KomfortAkku, Bluetooth und Zusatzfunktionen.
- AlltagssituationenBeruf, Gruppen, Fernsehen, ruhige Gespräche.
Kostenübernahme
Was Ihre Krankenkasse übernimmt
Ob privat oder gesetzlich versichert – in Deutschland haben Sie Anspruch auf eine gute Versorgung. Hier finden Sie die typischen Erfahrungswerte im Überblick.
Private Krankenversicherungen
Die Kostenübernahme hängt von Ihrem individuellen Vertrag ab. Erfahrungswerte für privat Versicherte und Beihilfeberechtigte sind in der Regel:
- i. d. R. rund 3.000 € für eine beidseitige Versorgung
- Reparaturkosten werden zum Großteil übernommen
- kostenloser Service und Wartung der Hörgeräte
- kostenlose Leihgeräte bei Reparaturen
- Beteiligung an den Kosten bei Verlust
- Zuschuss alle 5–6 Jahre, je nach Krankenversicherung
Gesetzliche Krankenkassen
Die gesetzlichen Kassen übernehmen einen Festbetrag pro Hörgerät. Er ist abhängig von Ihrer Krankenkasse und setzt sich im Mittel wie folgt zusammen:
- 2× Hörgerät1.360 €
- 2× Ohrpassstück84 €
- 2× Servicepauschale284 €
- Gesamt1.728 €
Für diesen Festbetrag erhalten Sie bei uns bereits ein unauffälliges Basis-Hörsystem zum Nulltarif, zzgl. der gesetzlichen Zuzahlung von 10 € pro Seite. Außerdem enthalten:
- Reparaturkosten werden zum Teil übernommen
- kostenloser Service und Wartung der Hörgeräte
- kostenlose Leihgeräte bei Reparaturen
- Beteiligung an den Kosten bei Verlust
- Zuschuss alle 6–9 Jahre, je nach Krankenkasse
Immer inklusive
Der Westphal Hörgeräte-Service
Beim Kauf eines Hörgerätes sind folgende Leistungen bei uns inklusive:
- Klangwellen-Anpassverfahren für optimale Sprachfokussierung
- Tinnitusberatung
- 30 Tage kostenlose Ausprobe
- über 6 Jahre kostenloser Service und Nachsorge
- kostenlose Leihgeräte bei Reparatur
… und bei einem Cappuccino haben wir immer ein offenes Ohr für Sie.
Verlust eines Hörgerätes
Ob privat oder gesetzlich versichert: Bei Verlust wird das jeweilige Hörgerät wieder bezuschusst. Wir arbeiten herstellerunabhängig und beschaffen Ihnen das passende Gerät neu. Lassen Sie sich eine Verordnung von Ihrer HNO-Praxis ausstellen – die weitere Bürokratie übernehmen wir für Sie.
Fazit
Gute Versorgung ist möglich – gesetzlich wie privat
Die Kostenübernahme für Hörgeräte ist ein komplexes Thema, das viele Fragen aufwirft. Als Ihr Ansprechpartner versichere ich Ihnen: Sowohl als privat als auch als gesetzlich Versicherter haben Sie in Deutschland Anspruch auf eine gute Versorgung. Mit unserer Expertise und dem passenden Hörgerät verbessern Sie Ihre Lebensqualität deutlich und nehmen wieder aktiv am gesellschaftlichen Leben teil.
Die genaue Empfehlung hängt von Hörverlust, Alltag und Versicherungsstatus ab. Genannte Beträge sind Erfahrungswerte und ersetzen keine persönliche Beratung.
FAQ
Häufige Fragen
In der Regel haben Sie alle fünf bis neun Jahre – je nach Krankenkasse – Anspruch auf eine Neuversorgung. Bei Verlust oder medizinischer Notwendigkeit kann dies auch früher erfolgen.
Möchten Sie die Bezuschussung für Ihre Situation verstehen?
Wir erklären Ihnen transparent, welche Versorgung sinnvoll ist und welche Zuschüsse möglich sind.
Lieber direkt anrufen? 0228 / 84 26 53 68
